Standpunkt der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz empfiehlt den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, beim Bürgerentscheid mit

NEIN

zu stimmen. Mit einem „Nein“ befürworten Sie den von der Gemeindevertretung am 03.11.2025 gefassten Aufstellungsbeschluss bzgl. der 39. Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den Bebauungsplan Nr. 45 der Gemeinde Altenholz zum Einstieg in die mögliche Planung eines Windparks.

Wichtig zu wissen: Die Gemeindevertretung hat mit Einstieg in das Aufstellungsverfahren keine Entscheidung über den Bau von Windkraftanlagen getroffen. Beschlossen wurde lediglich der Beginn eines geordneten, transparenten Verfahrens, in dem alle relevanten Fragen, etwa zu Natur- und Artenschutz, zu möglichen Lärmemissionen, zum Landschaftsbild sowie zu möglichen Auswirkungen auf die in den angrenzenden Wohngebieten lebenden Menschen, durch unabhängige Gutachten geprüft werden. Das Verfahren soll objektive Informationen liefern für ein Für und Wider von Windenergieanlagen in Altenholz. Diese liegen bisher niemandem vor. Sobald diese Informationen vorliegen, sind sie für jedermann öffentlich.

Das Argument, dass die Landesplanung die zu betrachtende Fläche nicht als Windvorrangfläche ausgewiesen hat, ist zwar richtig, aber unerheblich. Aufgrund der bundesrechtlichen Gemeindeöffnungsklausel darf Altenholz über die Nutzung seiner Fläche selbstbestimmt entscheiden.

Folgende Argumente waren für die Entscheidung der Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung ausschlaggebend:

Klimaziele und Bürgerbeteiligung

·      Ausweisung der geplanten Fläche als Windpark kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Energiewende leisten.

·      Windpark bietet die Möglichkeit einer breiten Bürgerbeteiligung.

o   Verschiedene Angebote des Investors (u.a. für einen günstigeren Strompreis).

o   Ggf. Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an einer offenen Bürgerenergiegenossenschaft. Diese könnte z.B. Strom zum Selbstkostenpreis an ihre Mitglieder verkaufen und weitere Strommengen außerhalb vermarkten.

Kommunale Einnahmen

·      Sofort: finanzielle Beteiligung der Gemeinde gem. § 6 EEG („Wind Cent“).

·      Mittel- und langfristig: vom Betreiber abzuführende Gewerbesteuer.

·      Niedriger Strompreis wäre ein Standortvorteil im Wettbewerb um die Ansiedlung neuer Betriebe zur weiteren Erhöhung des Gewerbesteuerertrages.

Energieversorgung

·      Windpark schafft eine regenerative Energiequelle für die Umsetzung des Altenholzer Wärmeplans. Aktuell liegt der Wärmebedarf bei insgesamt 78,9 GWh im Jahr.
Hinzu kommt: Der Stromverbrauch steigt künftig, z.B. für Elektrofahrzeuge. Heute decken fossile Energieträger große Teile des Altenholzer Energiebedarfs. Deren Preise steigen künftig stark durch die CO2-Zuschläge und globale Krisen. Das Verbrennen von Erdöl, Erdgas und Kohle ist keine dauerhafte Perspektive.

·      Windpark könnte einen erheblichen Beitrag zur Deckung des lokalen Energiebedarfs leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Strom über das Netz oder per Direktleitung transportiert wird.

·      Windpark erzeugt Wärmeenergie mit regenerativem Strom, der im künftigen Energiemix eine wesentliche Säule der Wärmeversorgung darstellt, sowohl für bestehende oder neue Wärmenetze mit Großwärmepumpen als auch für einzelne Wärmepumpen.

·      Regenerative Energieerzeugung in räumlicher Nähe zum Gemeindegebiet kann einen entscheidenden Beitrag zur energetischen Versorgungssicherheit leisten.

Die Gemeindevertretung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern daher, ihre Entscheidung zur Fortführung des Aufstellungsverfahrens mitzutragen und beim Bürgerentscheid mit

NEIN

 

zu stimmen.

Klicken Sie links auf das Bild, um das Standpunktpapier der Gemeindevertretung im Originalformat als PDF herunterzuladen. Vielen Dank für Ihr Interesse.