Glossar
wichtiger Begriffe
Abstandsregelung
Gesetzlich festgelegter Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung. In Schleswig-Holstein beträgt dieser derzeit mindestens 500 Meter. Die Regel dient dem Schutz vor Lärm, Schattenwurf und optischer Belastung.
Artenschutz-Gutachten
Untersuchung zur Bewertung des Vorkommens und der Gefährdung geschützter Arten wie Rotmilanen und Fledermäusen im Planungsgebiet.
Aufstellungsbeschluss
Formaler Beschluss der Gemeindevertretung, ein Bauleitplanverfahren (z. B. für eine Sonderfläche Windenergie) einzuleiten. Der Beschluss ist der erste Schritt des demokratischen Planverfahrens und schafft die Grundlage für Gutachten, Beteiligung und Abwägung.
Baugesetzbuch (BauGB)
Bundesgesetz, das die rechtlichen Grundlagen der Bauleitplanung regelt. Enthält u. a. Bestimmungen zu Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Beteiligungsverfahren. § 249 BauGB ermöglicht abweichende kommunale Planungen, wenn keine übergeordneten Ziele entgegenstehen.
Bebauungsplan (B-Plan)
Verbindlicher Bauleitplan, der Art und Maß der baulichen Nutzung eines Gebiets festlegt. Für Windenergieanlagen kann eine spezielle „Sonderbaufläche Windenergie“ ausgewiesen werden.
Beteiligungsverfahren
Öffentliches Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Planungsentwürfen abgeben können. Es stellt sicher, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen werden.
Bürgerbeteiligung
Oberbegriff für alle Verfahren, in denen die Bevölkerung aktiv in kommunale Entscheidungsprozesse einbezogen wird – z. B. durch Informationsveranstaltungen, Anhörungen oder Online-Plattformen.
Bürgerenergiegesellschaft / Energiegenossenschaft
Unternehmensform, bei der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam in Energieprojekte investieren. Ziel ist es, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz zu fördern, indem lokale Beteiligung ermöglicht wird.
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Bundesgesetz zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Nach § 6 EEG können Gemeinden, in deren Gebiet Windenergieanlagen stehen, finanziell beteiligt werden (0,2 ct/kWh eingespeister Strom).
Flächennutzungsplan (FNP)
Kommunaler Plan, der die vorgesehene Nutzung aller Flächen einer Gemeinde darstellt. Er muss geändert werden, um Sonderbauflächen festzusetzen.
Fledermausschutz
Naturschutzrechtliche Maßnahme, die sicherstellt, dass Windanlagen bei starker Aktivität von Fledermäusen automatisch abgeschaltet oder gedrosselt werden. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Gemeindeöffnungsklausel
Erlaubt es Kommunen, außerhalb ausgewiesener Vorrangflächen eigene Windenergieflächen zu planen, sofern übergeordnete Ziele der Raumordnung nicht beeinträchtigt werden. In Schleswig-Holstein 2023 gesetzlich eingeführt.
Gutachten
(fachgutachterliche Untersuchung)
Sachverständige Prüfung bestimmter Auswirkungen – z. B. Lärm, Schattenwurf, Vogel- und Fledermausvorkommen oder Landschaftsbild. Dient als Entscheidungsgrundlage im Planverfahren.
Kommunale Selbstverwaltung
Verfassungsrechtlich garantierte Befugnis der Gemeinden, eigene Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu regeln. Dazu gehört auch die Planungshoheit über Bauleitpläne und Flächennutzungen.
Landesentwicklungsplan (LEP)
Zentrales Steuerungsinstrument der Raumordnung des Landes. Legt überörtliche Ziele fest, etwa die Einstufung von Gemeinden (z. B. „Stadtrandkern zweiter Ordnung“) und die Ausweisung von Vorranggebieten.
Naturschutzrechtliche Prüfung
Überprüfung, ob ein Vorhaben mit den Anforderungen des Natur- und Artenschutzrechts vereinbar ist. Dazu gehören Schutz von Brutplätzen, Lebensräumen und Wanderkorridoren.
Regionalplan
Teilplan des Landesentwicklungsplans, der die räumliche Ordnung in einer bestimmten Region (z. B. Planungsraum II in Schleswig-Holstein) konkretisiert. Enthält unter anderem Vorranggebiete für Windenergie.
Sonderbaufläche Windenergie
Spezielle Flächenkategorie im Flächennutzungs- oder Bebauungsplan, die den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen ermöglicht.
Stadtrandkern zweiter Ordnung
Begriff aus dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein. Bezeichnet Gemeinden mit starker Siedlungs- und Wirtschaftsverflechtung zu einem Oberzentrum, in diesem Fall Kiel. Diese Einstufung kann die Ausweisung neuer Flächen einschränken.
Transparenz im Planverfahren
Bezeichnet die Nachvollziehbarkeit kommunaler Entscheidungen. Sie wird durch öffentliche Sitzungen, Protokolle, Veröffentlichungen und Beteiligungsverfahren gewährleistet.
Vorrangfläche Windenergie
Gebiet, das im Regionalplan als besonders geeignet für Windenergie festgelegt ist. Außerhalb solcher Flächen dürfen Windräder nur mit Ausnahmegenehmigung (z. B. über die Gemeindeöffnungsklausel) errichtet werden.
Wertschöpfung vor Ort
Bezeichnet den wirtschaftlichen Nutzen, der durch lokale Energieprojekte in der Gemeinde bleibt – z. B. über Gewerbesteuern, Pachteinnahmen, Beteiligungen oder Bürgergenossenschaften.
Windenergieanlage (WEA)
Technische Anlage zur Umwandlung von Windenergie in elektrische Energie. Moderne Anlagen erreichen Nabenhöhen um 120 Meter und Rotordurchmesser von über 160 Metern bei einer Leistung von etwa 7 Megawatt.
Windparkbetreiber
Unternehmen oder Betreibergesellschaft, die Planung, Bau und Betrieb eines Windparks verantwortet. In Altenholz/Felm ist dies die Firma Ebert Erneuerbare Energien Wind aus Kiel.