Genossenschaft
Beteiligungsmöglichkeit
für Bürgerinnen und Bürger
Wenn in Altenholz Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erstellt werden sollen, stellen sich automatisch einige Fragen:
Wie können die Altenholzer Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde Altenholz davon profitieren?
Natürlich gibt es die gesetzlich vorgegebene Abgabe des Betreibers an die umliegenden Gemeinden.
Aber gibt es echte Beteiligungsmöglichkeiten?
Und wie kann man so eine Beteiligung organisieren?
Diese Fragen gelten sowohl für die Windkraft als auch für die Photovoltaik.

Beteiligungsarten
Es gibt verschieden Möglichkeiten für eine Bürgerbeteiligung an Energieerzeugungsanlagen:
- Erstellung und Betrieb eigener Anlagen, d.h. die Bürgerinnen und Bürger bringen genügend Geld auf, um ihre eigene Anlage zu bauen und zu betreiben. Auch wenn dafür beträchtliche Geldmittel erforderlich sind, gibt es bereits Beispiele in Deutschland.
- Darlehen an den Betreiber mit festgesetzten Zinssatz und jährlicher Ausschüttung der Zinsen. Das ist die sichere, aber nicht besonders lukrative Variante.
- Beteiligung an der Betreibergesellschaft. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger zu Unternehmer*innen und haben daher ein etwas höheres Risiko, profitieren andererseits maximal.
Theoretisch könnte sich jede(r) Einzelne getrennt an der Betreibergesellschaft beteiligen oder ihr ein Darlehen geben. Das ist allerdings aus organisatorischen Gründen praktisch unmöglich.
Daher müssen sich die Bürgerinnen und Bürger in irgendeiner Weise zusammenschließen und gegenüber dem Betreiber als Einheit auftreten.
Das kann auf verschiedene Arten geschehen, z. B.:
- Gründung eines Vereins
- Gründung einer GmbH
- Gründung einer Genossenschaft
Letztendlich drängt sich die Gründung einer Genossenschaft auf.
Kernelemente einer Genossenschaft

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Für die Gründung einer Genossenschaft sind mindestens 3 Personen nötig.
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Eine Genossenschaft braucht eine Satzung.
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Genossenschaften werden vom Genossenschaftverband überprüft
- Sowohl bei der Gründung als auch im laufenden Geschäft
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Genossenschaften werden ins Genossenschaftsregister eingetragen
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Jedes Mitglied einer Genossenschaft hat eine Stimme
- Die Höhe der Beteiligung eines Mitglieds spielt dabei keine Rolle
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Die Genossenschaft schüttet Gewinne jährlich aus
- Sie kann und sollte Rücklagen bilden, aber keine Gewinne ansammeln
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Eine Nachschusspflicht der Mitglieder kann durch die Satzung ausgeschlossen werden
- Das minimiert das Risiko der Bürgerinnen und Bürger.
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Nach dem Körperschaftsteuergesetz sind Rückvergütungen an die Mitglieder als Betriebsausgaben ansetzbar.
- Damit werden sie nicht als Gewinn in der Genossenschaft versteuert.
Beispiele & Informationen
Auf der Seite Beispiele finden Sie Links zu vorhandenen Energiegenossenschaften und zu Informationen zu rechtlichen Aspekten bzw. Hilfestellungen.
Mitarbeit
Für die Gründung einer Genossenschaft, die Festlegung der Prinzipien und Ziele der Genossenschaft, die Verhandlungen mit den Betreibern und letztendlich den Betrieb der Genossenschaft sind Bürgerinnen und Bürger nötig, die an einem solchen Projekt mitarbeiten wollen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte unverbindlich bei uns über das unten stehende Formular.

Verwaltung und Politik haben die gemeinsame Aufgabe, unser Altenholz so weiterzuentwickeln, dass Gutes bewahrt und das Leben der Bürgerinnen und Bürger verbessert und zukunftsfähig wird.
